Start der elektronischen Patientenakte (ePA)
„Die ePA bietet die Chance, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Wenn alle wichtigen Unterlagen der Versicherten an einem Ort liegen und die Behandelnden direkt darauf zugreifen können, ist der Vorteil erkennbar. Am 15. Januar startete die Testphase mit teils ausgewählten Praxen in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Wir werden genau hinschauen, ob die ePA reibungslos in den Praxen funktioniert...Die zweite und keinesfalls weniger wichtige Voraussetzung ist, dass Datensicherheit und Datenschutz der ePA gewährleistet sind…Fehlerfreies Funktionieren ist Grundvoraussetzung für die Akzeptanz der ePA bei allen Beteiligten“
(Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung)
Durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen soll für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte zur Verfügung stehen. Die ePA enthält sämtliche personenbezogene Krankendaten, medizinische Befunde, wie z.B. Laborwerte und Medikamente, Untersuchungen und Behandlungen aus der Vergangenheit. Man kann in seine ePA schauen und Daten einstellen, muss es aber nicht. Versicherte können die E-Akte über eine App der Krankenkasse auf Smartphones, Tablets oder Laptops. Was Ärzte einstellen und wer worauf zugreifen darf, kann jeweils festgelegt werden. Obliegt Ihnen die Gesundheitssorge für Ihre betreute Person, sollten Sie sich mit der Frage der Nutzung der elektronischen Patientenakte beschäftigen.
Sofern Sie der Einführung der ePA für Ihre betreute Person nicht widersprochen haben, werden alle vorhandenen Daten gespeichert. Der Patient allein bzw. im Falle einer rechtlichen Betreuung mit Gesundheitssorge der rechtliche Betreuer, kann bestimmen, was in der ePA gespeichert werden darf. Hierfür wenden Sie sich bitte an die jeweilige Krankenkasse.
Im Internet finden Sie zahlreiche weitere Informationen zur ePA, beispielsweise unter:
https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte
Gern stellt Ihnen auch unsere Betreuungsstelle Informationen zur Verfügung und berät bei speziellen Fragen im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung.