Betreuungsstelle Frankfurt (Oder)
Seit 2015 kann der Betreuungsverein in der Logenstraße 8 auch in der Stadt Frankfurt (Oder) seine Hilfe und Unterstützung anbieten.
Unsere Betreuungsstelle hat ihre Geschäftsräume in der 4. Etage im Oderturm im Stadtzentrum. Die günstige Lage und die direkte Nähe zur Betreuungsbehörde, dem Rathaus, dem Amt für Jugend und Soziales, der ARGE und dem Jobcenter ermöglichen schnelle und persönliche Wege zu Behörden und weiteren Anlaufstellen wie z.B. Krankenkassen. Für Betreute, ehrenamtliche Betreuer*innen und Partner ist die Betreuungsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Unterstützung mit Verantwortung und Menschlichkeit
Wir als Betreuungsverein Lebenshilfe unterstützen Menschen, die auf Grund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können. Ziel der rechtlichen Betreuung ist es dabei stets die Selbstbestimmung der betreuten Person zu erhalten und individuelle Unterstützung dort anzubieten, wo sie benötigt wird.
Die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers können vielfältig sein. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, die Regelung finanzieller Fragen, Gesundheitsangelegenheiten oder die Organisation geeigneter Hilfen im Alltag. Dabei richtet sich der Umfang der Betreuung immer nach den persönlichen Bedürfnissen des Betroffenen und den durch das Amtsgericht übertragenen Aufgabenkreisen. Der Betreute oder die Betreute wird in den Bereichen unterstützt, wo er oder sie auf Grund seiner oder ihrer persönlichen Einschränkung nicht mehr handlungsfähig ist.
Unser Betreuungsverein leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Information und Beratung von Angehörigen, sowie ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern. Wir bieten Orientierungshilfen in rechtlichen Fragen, vermitteln Wissen und stehen bei Unsicherheiten unterstützend zur Seite. Ehrenamtliches Engagement spielt in der Betreuungsführung eine bedeutende Rolle und trägt dazu bei Menschen in schwierigen Lebenssituationen verlässlich zu begleiten.
Im Mittelpunkt steht für uns stets der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Lebensumständen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, Respekt und persönliche Wertschätzung bilden die Grundlage einer guten Betreuung.
Rechtliche Betreuung bedeutet daher nicht Bevormundung oder Entmündigung, sondern Unterstützung bei der Wahrnehmung eigener Interessen und Rechte.
Suchterkrankungen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung
Auch Suchterkrankungen können dazu führen, dass Menschen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Eine massive Alkoholabhängigkeit kann beispielsweise dazu führen, dass ein Mensch die Fähigkeit verliert seine finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten zu regeln. Drogenabhängigkeit kann zu Verwahrlosung, Verlust der Wohnung, Überschuldung oder Gefährdung anderer Menschen führen. Oft geht eine Suchterkrankung mit einer psychischen Erkrankung einher.
Bevor eine Betreuung eingerichtet wird, prüft das Betreuungsgericht, ob eine Krankheit oder Behinderung vorliegt. Hierzu wird ein Gutachten erstellt, welches Auskunft über die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung gibt. Außerdem wird geprüft, ob die betroffene Person auf Grund dieser Krankheit oder Behinderung nicht dazu in der Lage ist ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Wenn dies der Fall ist, entscheidet das Gericht welche Aufgabenkreise dem Betreuer oder der Betreuerin übertragen werden, damit dem betroffenen Menschen geholfen werden kann.
