Wir helfen Menschen mit Behinderung und brauchen Ihre Unterstützung
Wir brauchen Ihr Engagement, Ihre Hilfe und Ihre Unterstützung, um das Leben in unserer Gemeinschaft für die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen besser gestalten zu können. Ob Sie aktives Mitglied werden, sich für eine Fördermitgliedschaft entscheiden oder ob Sie spenden wollen: Ihre Hilfe ist wichtig für unsere Arbeit.
Auszüge aus unserer Satzung
Beschlossen auf der Vertreterversammlung am 13.11.2020§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Organisation
1. Der Verein führt den Namen »Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.« Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
2. Der Sitz des Vereins ist Hönow.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Der Verein gliedert sich in unselbständige Regionalbezirke, deren jeweiliger Bezugspunkt die regionale Betreuungsstelle ist. Die örtliche Abgrenzung erfolgt durch den Vorstand.
§ 2 Aufgaben
(3) Der Verein berät und unterstützt seine Mitglieder bei allen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Betreuung. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuungspersonen. Der Verein führt ehrenamtliche Betreuungspersonen sowie Bevollmächtigte in ihre Aufgaben ein, bietet Fortbildung und deren Beratung an.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigende Zwecke« der Abgabeordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Zuwendungen, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied können werden
(a) Lebenshilfevereinigungen aus dem Bundesland Brandenburg.
(b) Natürliche und juristische Personen, die entweder als Betreuer*in tätig sind oder die in § 2 der Satzung genannten Zwecke in sonstiger Weise fördern wollen.
Beitragsordnung
1. Jedes Mitglied nach § 5 Abs. 1a der Satzung (Lebenshilfevereinigung aus dem Land Brandenburg) zahlt einen Beitrag in Höhe von 3 EUR/Monat.
2. Jedes Einzelmitglied nach § 5 Abs. 1b der Satzung zahlt einen Beitrag in Höhe von 1 EUR/Monat.
3. Jede juristische Person nach § 5 Abs., 1b der Satzung zahlt einen Beitrag von 10 EUR/Monat.
Die Beiträge sind bis zum 30.6. eines jeden Jahres zu bezahlen.